Drohnen im Revier

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Rapsernte - stecken noch Sauen im Raps? Die Drohne hilft die Frage zu beantworten. ©ScreenshotYoutube

Drohnen können hier nicht nur das Monitoring übernehmen, auch eine Prävention von Wildschäden ist möglich. Kann der Jagdpächter die Wechsel aus der Luft festlegen, so ist der Ansitz an entsprechender Stelle deutlich effektiver. Kommt es dann dennoch zu größeren Schäden, so können Jagdpächter und Landwirt mit Hilfe der Drohne den Schaden detailliert und aktuell begutachten, ausmessen und protokollieren.
Der größte Vorteil neben den geringeren Gutachtenkosten ist aber auch, das quasi jedermann eine Drohne steuern kann. Ein wenig Übung und die Quattrocopter bringen nicht nur Freude, sondern auch interessante Einblicke in das eigene Revier.

Wildmonitoring

Besonders in Bereichen von Biosphärenreservaten oder anderen besonders geschützten Bereichen kann der Einsatz von Drohnen mit Zusatzausrüstung erforderlich sein. So kann mit Hilfe von Infrarot- und Wärmebild-Sensoren, sowie Kameras Wild ausgemacht und gezählt werden. Hier bietet der fliegende Wildzähler neben den technischen Möglichkeiten den Vorteil, das Wild aus für die Tiere nicht störender Distanz zu filmen. Aber Vorsicht: rechtliche Grundlagen für den Drohnenflug müssen gewahrt werden!

Drohnen und ihre Technik

Zumeist mit vier Rotoren ausgestattet, beherbergt eine handelsübliche Drohne eine Kameramontage an der Unterseite für maximale Sicht in alle Richtungen. besonders interessant für Jäger und Land- bzw. Forstwirte sind „Ready to Fly“- Systeme. Hierbei laden Sie zuhause den Akku ihres fliegenden Revierhelfers auf und können so im Revier direkt starten. Im Gegensatz zum fahrbaren Untersatz gibt es keine Serviceintervalle und auch keine Zulassungsbeschränkung.Auch die Steuerung erfordert keine Kenntnisse der Quantenphysik. Durch eingebaute Lagesensoren kann die Drohne in der Luft stehen, GPS hält das fliegende Auge zusätzlich auf Position und lässt Sie wissen wohin Sie steuern. Bei teureren Modellen empfiehlt es sich, eine Einweisung in das Gerät über sich ergehen zu lassen. So riskieren Sie nicht den Verlust von Fluggerät nebst teurer Kamera schon beim Jungfernflug.

Je nach angeschlossenem System lässt sich das von der Drohne gefilmte Bild auf Smartphone, Tablet oder externen Bildschirm spielen. Sie fliegen sozusagen live und können entsprechend agieren. Reichweiten von Steuerung und Live-Bild kommen heute an fast 2,5 km heran, was angesichts einer Flugzeit von durchschnittlich 30 Minuten ein verhältnismäßig großes Gebiet darstellt. Hier ist aber Vorsicht geboten, es gilt die Grundregeln für den Drohnenflug einzuhalten!

Rechtliches zu Drohnen

Fluggeräte unter 5kg Gewicht für Hobbypiloten unterliegen folgenden Regeln (ohne Gewähr)
Zitiert nach Quelle: http://www.prophoto-online.de/

Fotodrohnen: Fünf Regeln für sorgloses Fliegen

1. Regel: Unterscheidung Spaß und Sport versus andere Einsatzzwecke

Wichtig zu wissen ist zunächst, dass zwischen privatem Einsatz für Spaß und Sport sowie anderen Zwecken, wie etwa der gewerblichen Nutzung, unterschieden wird. Werden Aufnahmen mit der fliegenden Kamera etwa für ein Hotel erstellt, dienen sie nicht nur dem eigenen Spaß oder der Sportausübung – auch, wenn sie von einer Privatperson unentgeltlich fotografiert wurden. Betreibt man das Fliegen und Fotografieren aber wirklich nur zum persönlichen Spaß und nutzt ein Fluggerät unter 5 kg, bestehen zum Glück deutlich weniger Vorschriften als für den gewerblichen Einsatz. Aber auch dann ist bei Weitem nicht alles erlaubt.

2. Regel: Flugort muss erlaubt sein

Die Beschränkungen beginnen beim Flugort: Auch, wenn Luft keine Balken hat, ist es nicht erlaubt, seine Flugdrohne/seinen Multikopter überall starten und fliegen zu lassen. Beim Start von Privatgeländen – und das kann schon der Rasenbereich um eine Sehenswürdigkeit herum sein – ist vorher eine Erlaubnis des Grundstückbesitzers einzuholen. Auch nach dem Start ist das Fliegen nicht über jedem Ort und in jeder Höhe erlaubt. Wer etwa die tollen Starts und Landungen am heimischen Flughafen ablichten und mit den Großen um die Wette fliegen möchte, riskiert jede Menge Ärger. In Regionen von etwa 1,5 Kilometern rund um Verkehrsflughäfen ist die fliegende Kamera ohne spezielle Genehmigung nämlich nicht erlaubt. Achtung: Das Gebiet ist in der Regel kein simpler Kreis, so dass man sich bei Starts und Landungen in Flughafennähe eine entsprechende Karte besorgen sollte. Auch über dem Regierungsviertel in Berlin gibt es eine Flugverbotszone und in einigen Bundesländern ist es verboten, über Unfallgebiete und Atomkraftwerke zu fliegen. Und schließlich sind Naturschutzgebiete tabu. Davon gibt es übrigens mehr als viele denken. Und wer am liebsten in den Garten des Nachbarn fliegen möchte, sollte davon schon aus Rücksichtnahme wegen des nicht unerheblichen Lärms absehen. Auch bei der Flughöhe kann es Beschränkungen geben. Praktischerweise geht der Trend auf Herstellerseite dahin, Flugverbotszonen schon in der Software des Kopters zu hinterlegen, so dass man die Drohne gar nicht mehr in diese Bereiche steuern kann, sondern sie dann automatisch umkehrt. Bis das bei allen Geräten umfassend umgesetzt ist, ist aber dringend zu empfehlen, sich selbst etwas mit dem Luftrecht zu beschäftigen und im Zweifel lieber vorsichtig zu sein.

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Über die Stoppeln in Sicherheit – Alles im Blick der Drohne – Sofern erlaubt! ©ScreenshotYoutube