JÄGER Ausgabe April 2017 Ende der Idylle?
„Dann lassen wir unsere Reviere verwaisen und sammeln kein Fallwild ein, dann werden die schon sehen, was sie davon haben.“ – „Sollen sie die Antibaby-Pille verkirren, um die Wildschweinplage in den Griff zu bekommen, es dauert kein Jahr, und man wird uns rufen.“ – „Wir wollen den Wolf nicht im Jagdrecht, denn dann müssen wir für seine Schäden haften. Die, die ihn wollten, sollen auch dafür sorgen, dass er wieder verschwindet.“ Diese Sätze stammen alle aus Facebook, der digitalen Erregungsgemeinschaft. Dort diskutieren inzwischen auch zigtausende Jäger aus Deutschland, der Schweiz und Österreich. Und erstaunlich viele von ihnen teilen die obigen Gedanken. Sie liebäugeln mit einer totalen Verweigerungshaltung, fühlen sich benachteiligt durch ideologische Jagdgesetze, den EU-Naturschutz oder die Wolfsansiedlung. Dabei ist es genau diese Verweigerungshaltung, die uns nicht an den Verhandlungstisch zurück-, sondern weiter an den Rand des Geschehens bringt. Das Jagdrecht besteht – wie jedes Rechtsverhältnis – aus Rechten und Pflichten. Die Pflicht zur Hege ist ebenso Bestandteil davon wie das Recht zum Aneignen von Wildbret und Trophäe. Es wäre fatal, unsere Rechte auf dem Altar der Pflichtvergessenheit zu opfern. Denn am Ende stünde womöglich die Erkenntnis, dass es zwar ohne Jagd nicht geht – aber sehr wohl ohne Jäger. Zumindest ohne uns.
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