Der Deutsche Jagdverband (DJV) warnt vor den Folgen der ASP ( Afrikanische Schweinepest ) bei Wildschweinen und gibt Tipps um die Verbreitung einzudämmen.
Das für Schweine tödliche ASP-Virus wandert in Polen westwärts. DJV bittet Reisende aus dem Ausland deshalb um besondere Vorsicht: Ein unachtsam entsorgtes Wurstbrot kann ausreichen, die Tierseuche zu verbreiten. Kommunen sollen Wildschweinjagd in Deutschland erleichtern – etwa durch Verzicht auf Gebühr für Trichinenuntersuchung.
Afrikanische Schweinepest breitet sich aus
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) breitet sich weiter Richtung Deutschland aus: Vor wenigen Tagen veröffentlichte das nationale Referenzlabor für Tierseuchen, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), aktuelles Kartenmaterial, das für die erste Augusthälfte allein sechs neue Fälle bei Hausschweinen in Polen zeigt. Ein Fall liegt bereits 50 Kilometer weiter westlich als alle bisherigen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) sieht darin weiterhin ein hohes Einschleppungsrisiko der unheilbaren Krankheit, die Haus- und Wildschweine befällt.
Kein Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest bekannt
Leider steht gegen die verheerende Tierseuche kein Impfstoff zur Verfügung. Daher können ausschließlich hygienische Maßnahmen und die Reduktion der Wildschweinbestände zu Vorbeugung und Bekämpfung eingesetzt werden.
Afrikanische Schweinepest – Stand vom August 2016
- Karte zur Afrikanischen Schweinepest (Quelle: FLI) Stand August 2016
Das ASP-Virus ist außerordentlich widerstandsfähig, ein unachtsam entsorgtes Wurstbrot kann ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Frisches, sogar gefrorenes, gepökeltes oder geräuchertes Fleisch sowie Wurstwaren können über lange Zeit infektiös sein. Deshalb sollten Urlauber, Fernfahrer und andere Reisende aus dem Baltikum, Russland, Weißrussland oder der Ukraine Essensreste mit Haus- oder Wildschweinfleisch nur in fest verschlossenen Müllbehältern entsorgen.
Auch Trophäen sind ein Risiko für die Afrikanische Schweinepest
Auch Jagdtrophäen vom Wildschwein aus den betroffenen Regionen können ein Einschleppungsrisiko darstellen. Besondere Hygiene ist notwendig bei Gegenständen, die Kontakt zu Wildschweinblut hatten. Hierzu gehören unter anderem Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke. Schweinehalter sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten.
Hierzu gehören laut Bundeslandwirtschaftsministerium der Zukauf von Schweinen aus Beständen mit einem gesicherten Tiergesundheitsstatus, die Abschottung des Bestandes und der Futterlager (Fahrsilos auf dem Feld) gegenüber Wildschweinen sowie die konsequente Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen unmittelbar nach jedem Transport.
Mehr Sauenbejagung gegen die Afrikanische Schweinepest
Wegen des milden Winters 2015/16 und der bevorstehenden üppigen Eichen- und Buchenmast rechnet der DJV mit überdurchschnittlich hohen Zuwachsraten bei Wildschweinen. Der DJV appelliert an Landwirte, Termine für die anstehende Maisernte mit den Jägern vor Ort rechtzeitig abzustimmen, damit die Erntejagd erfolgreich verläuft und Wildschweinbestände ebenso wie das Infektionsrisiko effektiv reduziert werden können. Vor der Ernte eingebrachte Schneisen bieten zudem eine kurzfristige Bejagungsmöglichkeit. Mit dem Mais eingesäte Schneisen aus Wintergetreide oder Wildkräutern sind effektiver und über mehrere Monate nutzbar.
DJV fordert kostenlose Trichinenproben gegen die Afrikanische Schweinepest
Für die anstehende Hauptjagdsaison ab Oktober fordert der DJV die Kommunen bundesweit auf, dem Potsdamer Beispiel zu folgen und auf Gebühren für Trichinenproben von Frischlingen zu verzichten, um Anreize für deren Bejagung zu schaffen. Frischlingsbachen tragen mit knapp 50 Prozent zum Nachwuchs in der Rotte bei. Derzeit können Wildschweine aufgrund der günstigen Nahrungs- und Klimabedingungen ihren Bestand jährlich vervierfachen. Zudem fordert der DJV die Aussetzung einer generellen Jagdruhe in Schutzgebieten um bundesweit eine großflächige Wildschweinbejagung zu ermöglichen. Darüber hinaus könnten Kommunen Jagdpächter bei der Warnbeschilderung entlang von Straßen für die anstehenden Bewegungsjagden unterstützen.
Jäger sollen Auffälligkeiten hinsichtlich der afrikanischen Schweinepest umgehend melden
Jäger sollten in der anstehen Hauptjagdsaison verstärkt auf verhaltensauffällige Wildschweine oder vermehrte Totfunde achten und umgehend dem zuständigen Veterinäramt melden. Laut FLI führt die afrikanische Schweinepest bei europäischem Schwarzwild zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertet.
Afrikanische Schweinepest betrifft Tiere jeglichen Alters
Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen etwa innerhalb einer Woche zum Tod des Tieres. Beim Aufbrechen sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt.
Was ist die Afrikanische Schweinepest (ASP)?
Es werden die Klassische Schweinepest (= Europäische Schweinepest) und die Afrikanische Schweinepest unterschieden.
KLASSISCHE SCHWEINEPEST (= EUROPÄISCHE SCHWEINEPEST)
Die Infektion erfolgt über direkten Kontakt der Tiere oder über kontaminiertes Fraßangebot wie Küchen- und Schlachtabfälle. Nicht alle Individuen, die sich anstecken, erkranken, diese sind aber latente Virusträger und -ausscheider und stellen somit ein großes Gefahrenpotenzial dar.
Erkrankte Schweine haben aufgrund hohen Fiebers ein vermehrtes Bedürfnis Suhlen und Wasserstellen aufzusuchen. Im weiteren Verlauf der Erkrankung treten weiterhin motorische Störungen und Krämpfe auf. Bei erlegten Tieren fallen punktförmige Einblutungen an der Luftröhre, dem Kehlkopfdeckel, den Nierenkapseln und in der Blase auf. Die Lymphknoten sind blutig infiltriert und der Milzrand knotig aufgewölbt.
AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST
Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Virusinfektion, die zu hoher Sterblichkeit in Haus- und Wildschweinpopulationen führt. Die Ansteckung kann wie bei der europäischen Schweinepest durch direkten Kontakt mit infizierten Individuen, als auch indirekt über die Futteraufnahme erfolgen.
Eine Verbreitung von Schweinepestviren durch den Menschen ist durch kontaminierte Kleidung und Schuhe, sowie Gerätschaften möglich.
JÄGER IN DER VERANTWORTUNG
Aktuell gilt die neue „Schweinepest-Monitoring-Verordnung“ des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Diese regelt Abläufe und Zusammenarbeit zwischen Jägern, Landwirten, Veterinären und Behörden im Monitoring für Afrikanische Schweinepest (ASP) sowie der klassischen Schweinepest (KSP). Sie verpflichtet Jäger (§2 Duldungs- und Mitwirkungspflichten) zur Kooperation mit den örtlichen Veterinärämtern.
„Jäger haben eine große Verantwortung, wenn es um die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen bei Wildtieren geht und verfügen aufgrund ihrer Ausbildung über die notwendigen Kenntnisse“, sagt Dr. Wolfgang Bethe, Veterinär und Vizepräsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV).
„Wir arbeiten bundesweit flächendeckend eng mit den Veterinärbehörden zusammen.“
Was kann der Jäger gegen die afrikanische Schweinepest tun?
Demnach sind Jagdausübungsberechtige „nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde“ aufgerufen, Proben zu entnehmen – und zwar bei verendet aufgefundenen und erlegten Wildschweinen mit erkennbaren krankhaften Auffälligkeiten. Diese sollen mit Angabe zu Erlegungs- oder Fundort und den festgestellten Auffälligkeiten der zuständigen Behörden zugeleitet werden. Im Rahmen des jeweiligen Monitorings können das Tupfer-, Blut- oder Organproben sein.
Die aktuelle „Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanische Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen (Schweinepest-Monitoring-Verordnung – SchwPestMonV) vom 9. November 2016“ wurde am 16. November im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 53 auf der Seite 2518 veröffentlicht.
©PM DJV
Deutscher Jagdverband im Interview mit Tierärztin Dr. Susanne Hartmann
Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) hatte Anfang Februar 2018 ein Positionspapier zum Umgang mit Wildschweinen im Zuge der Diskussion um die Afrikanische Schweinepest (ASP) herausgegeben. Fazit: Das Virus darf keine Ausrede sein, die Gebote des Tierschutzes bei der Jagd zu missachten. Der DJV hat mit der Tierärztin Dr. Susanne Hartmann über das Thema gesprochen. Sie ist Vorsitzende des Arbeitskreises Wildtiere und Jagd der TVT und war bis zur Pensionierung im September 2016 Leiterin des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe. Text: ©DJV
DJV: Die Afrikanische Schweinepest hat in den vergangenen Monaten Sprünge von 1.000 Kilometern gemacht in Richtung Westen. Woran liegt das? Sind die Wildschweine schuld an der rasanten Ausbreitung des Virus?
Dr. Susanne Hartmann: Mit Sicherheit nicht. Der Mensch ist verantwortlich, er hat durch Fleischprodukte von infizierten Tieren für die Verbreitung des ASP-Virus gesorgt. Die meisten Wildschweine sterben innerhalb von zwei Tagen nach der Infektion, sie können das Virus gar nicht weit transportieren.
Welche Maßnahmen machen Sinn, um eine Infektion von deutschen Wildschweinen zu verhindern?
Wir müssen die Einfuhr von infizierten Lebensmitteln verhindern. Der beste Schutz: Alle Reisenden, das sind vor allem Lkw-Fahrer aus Gegenden, in denen die ASP vorkommt, dürfen keine Lebensmittel mehr aus Schweinefleisch mitbringen, die nicht erhitzt wurden, also zum Beispiel Mettwurst, Rohschinken oder Salami. Das ASP-Virus kann sich darin mehrere Wochen halten. Fressen Wildschweine Reste verseuchter Fleischprodukte, können sie erkranken. Darüber müssen wir Reisende aufklären, insbesondere Lkw- und Bus-Fahrer. Autobahnraststätten sollten wir wildschweinsicher einzäunen und Mülleimer sollten grundsätzlich fest verschließbare Deckel haben.
Wie lassen sich Hausschweine am besten schützen?
Am besten wäre ein Impfstoff. Die Forschung und Herstellung ist aber nicht banal. Zudem hat die Europäische Union sich einer Nicht-Impf-Politik verschrieben, da sich Fleisch geimpfter Tiere schlecht exportieren lässt. Das Interesse der Pharmaindustrie, einen ASP-Impfstoff herzustellen, geht gegen Null, weil kein Absatzmarkt da ist. Die Entwicklung eines Impfstoffes bis zur Marktreife würde sowieso mehrere Jahre dauern. Hausschweine lassen sich am besten durch die gängigen Maßnahmen der Biosicherheit schützen, die ohnehin zur guten landwirtschaftlichen Praxis gehören. Es dürfen keine fremden Leute in den Schweinestall, Kleidung und Schuhe müssen gewechselt und penibel desinfiziert werden.
Der Bauernverband fordert beständig eine Reduktion der Wildschweinbestände um 70 Prozent, ohne eine räumliche oder zeitliche Bezugsgröße zu liefern. Ließe sich dadurch die Einschleppung des Virus verhindern? Oder welche Maßnahmen sind sinnvoll?
Wer weiß schon, wie viele Wildschweine in Deutschland leben? Und was sind 70 Prozent von „unbekannt“? Die Forderung ist populistisch. Auch wenige Wildschweine stecken sich an, wenn verunreinigte Lebensmittel achtlos weggeworfen werden. Das ist der Dreh- und Angelpunkt. Bei punktuellen Ausbrüchen der ASP, also im Seuchengebiet, wäre natürlich ein Totalabschuss sinnvoll. Solange wir aber kein Seuchengeschehen haben, ist eine solche Forderung sinnlos.
Ganz wichtig ist auch, bei jagdlichen Maßnahmen darauf zu achten, dass keine großräumige Zerstreuung der Rotten erfolgt, etwa durch ungünstig durchgeführte Bewegungsjagden und/oder Abschuss führender Bachen. Kleine Frischlinge verhungern ohne die Bache, was tierschutzwidrig ist, größere führungslose Frischlinge legen oft weite Strecken zurück und können, falls sie infiziert sind, die Seuche verbreiten.
Von Politikern werden jetzt Saufänge als probate Alternative zur klassischen Jagd mit dem Gewehr angeführt. Wie stehen Sie zu dieser Methode, die Wildschweinbestände zu reduzieren?
Wir haben von der TVT einen stationären Saufang vor zwei Jahren besichtigt. Er war überhaupt nicht effektiv. Das Forstamt hatte in einer Jagdsaison genau drei Wildschweine damit gefangen. Aus Sicht des Tierschutzes ist so ein stationärer Saufang mehr oder weniger erträglich. Aber eine Alternative zur herkömmlichen Jagd ist die Methode definitiv nicht. Erfahrungen mit mobilen Saufängen habe ich selbst nicht, von Mitgliedern meines Arbeitskreises wird berichtet, dass sie erheblich tierschutzrelevant seien.
Tierrechtler haben die „Pille für das Wildschwein“ in die Diskussion eingebracht – als Alternative zur Jagd. Verwiesen wird auf das Medikament Improvac für Hausschweine. Wie praxisnah ist ein solcher Vorschlag?
Improvac bewirkt eine Immunokastration bei männlichen Tieren. Es wirkt also nicht auf Basis von Hormonen, sondern auf Basis einer Antigen-Antikörper-Reaktion und unterbindet die Produktion von Sexualhormonen. Durch die Impfung mit einem bestimmten Peptid wird die Produktion der körpereigenen Hormone FSH und LH/ICSH bei Hausschweinen verringert, die für die Ausbildung der Hoden zuständig sind. Das Ziel ist es, beim Fleisch den unappetitlichen Ebergeruch zu verhindern und die chirurgische Kastration überflüssig zu machen.
Der Haken: Das Medikament kann nur gespritzt werden. Außerdem muss es zweimal gespritzt werden, damit es wirkt. Als Pille verabreicht würde es nur den Eiweißgehalt des Futters erhöhen. Auf Wildschweine übertragen hieße das, wir müssten jedes männliche Tier zweimal zu definierten Zeitpunkten einfangen und mit Spritzen impfen. Die Wirkung lässt übrigens bereits acht Wochen nach der zweiten Impfung nach. Die Idee der Tierrechtler besteht den Praxistest für Wildschweine also nicht.
Dann wären da noch Gestagene, also weibliche Hormone, wie sie beim Menschen zur Schwangerschaftsverhütung eingesetzt werden. Diese unverdaulichen Steroidhormone könnten tatsächlich in Köderform ausgebracht werden. Allerdings ist das tierschutzwidrig und ein unverantwortbarer Eingriff ins Ökosystem. Die Hormone müssten nämlich regelmäßig verabreicht werden, was in der Natur anders als im Stall nahezu unmöglich ist. Passiert dies nicht, wird die Rausche, also die Fruchtbarkeit bei weiblichen Wildschweinen sogar provoziert. Es kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass Frischlinge die Köder fressen, sie könnten dadurch verfrüht geschlechtsreif, zur Unzeit trächtig werden und unter der Geburt sterben. Andere Säugetierarten, die von den Ködern fressen, würden ebenfalls darunter leiden.
Welche Maßnahmen können Sie als Vertreterin der TVT im Seuchenfall, also bei Ausbruch der Tierseuche, akzeptieren?
Es gibt keine pauschale Antwort, die Maßnahmen hängen sehr vom Einzelfall ab. Das großflächige Vergiften, was auch in der Diskussion ist, hätte natürlich verheerende Nebenwirkungen. Selbst geschützte Arten wie der Wolf oder Haustiere könnten sterben. Ideal wäre sicherlich, das Seuchengebiet mit einem Elektrozaun zu umschließen, der auch flüchtende Wildschweine aushält. Im umgrenzten Seuchengebiet sollte dann möglichst ein Totalabschuss der Wildschweine versucht werden.
Zur Person:
Tierärztin Dr. Susanne Hartmann ist Vorsitzende des Arbeitskreises Wildtiere und Jagd der TVT und war bis zur Pensionierung im September 2016 Leiterin des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe.
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