Um präventiv der Afrikanischen Schweinepest entgegenzuwirken, setzt die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern auf ein Sofortprogramm.
Unter anderem soll erfolgreichen Schwarzwildjägern 25,- € Aufwandspauschale pro erlegten Stück gezahlt werden, wie der NDR berichtete.
So möchte Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) den Schwarzwaldbestand deutlich reduzieren um eine potentielle Ansteckungsgefahr mit der ASP zu mindern.
Ziel sind 20% mehr erlegte Sauen in Mecklenburg-Vorpommern
„Die drastische Reduzierung der Schwarzwildbestände ist eine ganz entscheidende Maßnahme zur Verringerung der Gefahr, die von einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest ausgeht“, zitiert die offizielle Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern den Minister.
Bei Ausbruch der von Wild- auf Hausschweine übertragbaren Afrikanischen Schweinepest (ASP) drohen Hausschweinehaltungen, Schlacht- und fleischverarbeitenden Betrieben im Land existenzielle wirtschaftliche Einbrüche. „Ich appelliere an die Jägerschaft, an Landwirte und Naturschützer, sich ihrer Verantwortung beim Thema ASP zu stellen“, so Till Backhaus.
Zwei Millionen Euro zur ASP Verhinderung
Backhaus hatte mit Unterstützung der SPD- und der CDU-Fraktionen im Landtag Mitte Oktober 2017 das Bereitstellen von Landesmitteln zur Bekämpfung der ASP-Gefahr und zur Reduzierung der Schwarzwildbestände gefordert und eine Taskforce mit der Erarbeitung entsprechender Maßnahmen betraut. Heute dankte er den beteiligten Regierungsfraktionen für ihre Unterstützung bei der Abstimmung über Landesmittel für ein auf zwei Jahre angelegtes Sofortprogramm zur ASP-Verhinderung in Höhe von 2 Millionen Euro.
Aufgewendet werden die Mittel maßgeblich für den vermehrten Abschuss von Wildschweinen. „Ich erwarte, dass sich die Strecke im Vergleich zum Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre um 20 Prozent auf 80.000 Stück Wildbret erhöht“, erklärte der Minister. „Dafür schaffen wir Anreize.“ So erhalten Jäger ab 1. Dezember 2017 für das Erlegen von Frischlingen mit einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm und für den Abschuss von älteren Bachen, die nicht führen oder deren Frischlinge keiner Führung mehr bedürfen, 25 Euro Aufwandsentschädigung je Tier.
25 Euro pro erlegtem Stück Schwarzwild
Damit soll ein deutlich höherer Streckenanteil an Zuwachsträgern beim Schwarzwild erreicht werden, als in der Wildbewirtschaftungsrichtlinie vorgesehen war. Mit 25 Euro je Jagdtag honoriert wird auch der Einsatz von Hundeführern mit Jagdhunden bei revierübergreifenden Jagden.
Drückjagd im Sommer?
Das im Zeitraum vom 11. Januar bis 31. Juli geltende Drückjagdverbot wird zur Erreichung einer wirksamen Bestandsreduzierung beim Schwarzwild für die kommenden drei Jahre ausgesetzt.
Für Einladungen durch die Forst- und Nationalparkämter an private Jäger zur Beteiligung an Drückjagden nach dem 11.01.2018 entfällt das Erheben von Standgebühren und Jagdbetriebskostenbeiträgen.
Intensiviert wird die Schwarzwildjagd auch in den Nationalparken und Renaturierungsgebieten aus Seuchenpräventionsgründen.
Kostenloses Wildbret in den Landesforsten
„Als Dank an die Jagdbeteiligten werden in Forst- und Nationalparkämtern Frischlinge mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm aufgebrochen kostenfrei an die Erleger oder Jagdhelfer abgegeben“ erläuterte der Minister. Aufgrund ihrer geringen Vitalität gelten Frischlinge als die anfälligste Altersklasse gegenüber Krankheiten. Zudem tragen Frischlingsbachen ab dem Alter von acht Monaten bereits zum Anwachsen der Population bei.
Backhaus verwies auf das von Behörden, Jägern, Land- und Forstwirten unterzeichnete Schwarzwildpositionspapier, das bereits 2009 Maßnahmen zur Schwarzwildreduzierung zusammenfasste. Landwirte seien in der Pflicht, etwa Bejagungsschneisen anzulegen, kleinflächigeren Mais oder Rapsanbau zu betreiben oder Erntemaßnahmen mit der Jägerschaft abzustimmen, um Schwarzwild besser bejagen zu können.
830.000 Hausschweine in Mecklenburg-Vorpommern
Der Minister verdeutlichte nochmals die dramatischen Folgen, die Schweinehaltern im Fall eines ASP-Ausbruchs drohten. Allein in MV wären 200 Betriebe mit rund 830.000 Schweinen vom Verlust ihres Tierbestands bedroht. Mehr als 40 Schlacht- und fleischverarbeitende Betriebe mit rund 3.700 Beschäftigten und einem Umsatz rund einer Milliarde Euro könnten von Umsatzeinbrüchen und Schweinefleisch-Exportverboten betroffen sein.
Bayern fördert Nachtzielgeräte gegen Schwarzwild
Einen anderen Weg geht das Bundesland Bayern, zumindest im Landkreis Kronach. Dort versprach Landrat Klaus Löffler auf einer Hubertusfeier die Genehmigung von Nachtzielvorsatzgeräten.
Das zuständige Landratsamt werde aufgrund der nahenden Afrikanischen Schweinepest Anträge für die Verwendung eines Nachtzielvorsatzgeräts prüfen und genehmigen, berichtete die Neue Presse.
Der BJV-Kreisvorsitzende Bernhard Schmitt sprach laut Neuer Presse von einem „Spagat“ zwischen Jagdethik, den jagdlichen Traditionen, der rasanten technischen Entwicklung und der notwendigen Reduzierung von Schwarzwild, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Die Entscheidung des Landrats biete den Jägern, die besondere Probleme mit Schwarzwild haben, jetzt die Möglichkeit, durch den Einsatz der Nachtzieltechnik eine weitere Reduzierung des Wildschwein-Bestandes im Frankenwald vorzunehmen, meinte Schmitt. Über diese Vorgehensweise sei man in der Jägerschaft sehr erfreut.
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